Ausländisches unternehmen in finnland: informationen über die besteuerung
Willkommen in Finnland!
Diese Anleitung ist für Unternehmen der Bauindustrie gedacht, die nach Finnland kommen, um an einem Bauprojekt teilzunehmen.
Vor der Teilnahme an einer Ausschreibung oder dem Beginn der Tätigkeit ist es wichtig zu klären, wie der Auftrag sich auf die Steuerangelegenheiten des Unternehmens auswirken würde und welche wirtschaftlichen Auswirkungen er hätte. Es gilt auch zu beachten, dass es Wochen dauern kann, bis die benötigten Mitteilungen in der Steuerverwaltung bearbeitet werden und das Unternehmen oder seine Arbeitnehmer im Register der Steuerverwaltung eingetragen werden. Wenn ein Unternehmen sich rechtzeitig über Dinge informiert und sich im Voraus vorbereitet, kann dies die Bearbeitung von Angelegenheiten erheblich beschleunigen.
Wir haben die wichtigsten Dinge in dieser Anleitung zusammengestellt, die Ihnen den Einstieg erleichtern.
Feste Niederlassung und Register
Eine feste Niederlassung wirkt sich auf die Steuerpflicht des Unternehmens und auf die Kosten der Unternehmenstätigkeit in Finnland aus. Finnland hat ein Einkommensbesteuerungsrecht, wenn das Unternehmen eine feste Niederlassung in Finnland hat. Finden Sie heraus, ob für Ihr Unternehmen eine feste Niederlassung in Finnland entsteht. Als Hilfsmittel können Sie die Tax Administration's online helper tool verwenden, die sich auf den Internetseiten der Steuerverwaltung befindet.
Arbeitgeberregister und Meldung der Lohndaten
Ein Unternehmen, das eine feste Niederlassung und Arbeitnehmer in Finnland hat:
- Tragen Sie Ihr Unternehmen ins Arbeitgeberregister ein.
- Machen Sie regelmäßig Lohndatenmeldungen und die Lohnnebenkostenabrechnungen des Arbeitgebers im Einkommensregister.
- Leisten Sie von den vom Unternehmen bezahlen Löhnen den Steuerrückbehalt oder die Quellensteuer und zahlen Sie den Krankenversicherungsanteil des Arbeitgebers.
Ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung, aber Arbeitnehmer in Finnland hat:
- Wenn einer der Arbeitnehmer des Unternehmens mehr als 6 Monate in Finnland arbeitet und in Finnland versichert ist, muss das Unternehmen die Lohndatenmeldungen im Einkommensregister machen. Lohndatenmeldungen müssen unter bestimmten Umständen auch über Leiharbeitnehmer gemacht werden
- Das Unternehmen kann sich auch freiwillig im Arbeitgeberregister anmelden. Dann muss das Unternehmen von den Löhnen die Steuern einbehalten und vom Arbeitnehmer eine Krankenversicherungsgebühr einziehen. Wir empfehlen diese Alternative, weil es dann für die Arbeitnehmer leichter ist, ihre eigenen Steuerangelegenheiten zu erledigen.
- Zu beachten! Das Unternehmen muss unter bestimmten Umständen eine Einkommensteuermeldung machen, auch wenn es keine feste Niederlassung in Finnland ha
Steuervorauszahlungsregister
Das Steuervorauszahlungsregister ist eines der wichtigsten Register der Steuerverwaltung. Wenn Sie das Unternehmen im Steuervorauszahlungsregister anmelden, braucht der Zahlungsleistende für die von ihm an das Unternehmen gezahlte Vergütung keine Steuervorauszahlung zu leisten. Die Tatsache, dass ein Unternehmen sich im Steuervorauszahlungsregister befindet, ist ein Beweis dafür, dass das Unternehmen sich um seine Steuerpflichten kümmert.
Wenn ein Unternehmen nur einen Auftrag in Finnland hat, ist eine Quellensteuerkarte eine Alternative zum Steuervorauszahlungsregister. Ein Unternehmen kann eine Quellensteuerkarte für die Gültigkeitsdauer der Dienstleistungsvereinbarung beantragen.
Register der Mehrwertsteuerpflichtigen
Mehrwertsteuer wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt. Es ist wichtig, dass Sie im Voraus klären, ob sich das Unternehmen in Finnland im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eintragen muss.
Zahlt Ihr Arbeitnehmer Steuern in Finnland?
Auf die Besteuerung des Arbeitnehmers wirkt es sich aus, wie lange er sich in Finnland aufhält - bis zu sechs Monate oder aber länger. Auf die Besteuerung wirkt sich auch aus, ob das Gehalt von einem finnischen oder einem ausländischen Unternehmen bezahlt wird und das Steuerabkommen welches Landes angewandt wird.
Arbeitnehmer-Sondergruppen
In Finnland gibt es in der Besteuerung Sonderregeln, die sich auf einige Arbeitnehmergruppen auswirken, zum Beispiel auf Bauarbeiter und Leiharbeitnehmer.
- Ein Bauarbeiter kann die Arbeit nicht beginnen, bevor er im Steuernummerregister eingetragen wurde.
- Ein Leiharbeitnehmer muss unter bestimmten Umständen bei der Steuerverwaltung eine Steuervorauszahlung beantragen.
- Ein ausländischer Arbeitgeber, der Leiharbeitnehmer verwendet, hat Arbeitgeber- und Meldepflichten.
Sonstige Dinge, die zu bedenken und zu klären sind
- Der Hauptbetreiber einer gemeinsamen Baustelle hat die Pflicht, jeden Monat Angaben über die Arbeitnehmer auf der Baustelle zu machen. Auch ein ausländischer Arbeitgeber muss dem Hauptbetreiber Angaben über seine Arbeitnehmer zustellen, bevor diese mit der Arbeit anfangen.
- Wenn ein ausländisches Unternehmen als Auftraggeber von Bauarbeiten in Finnland tätig ist, hat das Unternehmen eventuell eine separate Pflicht, der Steuerverwaltung allmonatlich Auftragsangaben über seine in Finnland ausgeführten Baudienstleistungen zu machen.
- Wenn ein im Ausland registriertes Fahrzeug in Finnland verwendet wird, sind mit der Nutzung sowohl zeitliche als auch sonstige Beschränkungen verbunden. Diese sollte man kennen, bevor man das Fahrzeug in Finnland einführt. Es gibt unterschiedliche Anweisungen für Firmenfahrzeuge und für Fahrzeuge von Privatpersonen.
- Ein Teil der Steuerangelegenheiten muss elektronisch geregelt werden.
Beendigung oder Änderungen der Unternehmenstätigkeit
Ein ausländisches Unternehmen muss der Steuerverwaltung immer melden, wenn es seine Unternehmenstätigkeit in Finnland einstellt. Melden Sie Änderungen der Unternehmenstätigkeit mit einer Änderungs- oder Beendigungsmitteilung. Nach der Beendigung muss man noch die notwendigen Steuererklärungen abgeben.
Sehen Sie sich die Anweisungen unter vero.fi an (nur auf Englisch, Finnisch und Schwedisch)
Auf der Seite Foreign business in Finland (Ausländisches Unternehmen in Finnland) finden Sie umfassende Informationen über die Besteuerung eines ausländischen Unternehmens in verschiedenen Situationen.
Auf der Seite Work in Finland (Arbeiten in Finnland) findet man Anweisungen über die Besteuerung von Arbeitnehmern.
Die Register der Steuerverwaltung
- Prepayment register (Steuervorauszahlungsregister)
- Register of VAT taxpayers (Register der Mehrwertsteuerpflichtigen)
- Employer register (Arbeitgeberregister)
- Being an employer (Als Arbeitgeber)
- Angaben über die Arbeitgeberpflichten wie das Melden von Gehältern und Arbeitgeberleistungen
- Application for a tax-at-source card for trade income received by a foreign corporation (Antrag auf eine Quellensteuerkarte für ausländische Verbände)
- Reports on construction work (Baumeldungen)
- Car taxation (Fahrzeugbesteuerung)
- Individuals authorised to sign for the company (Angaben über die Identifizierung eines Unternehmens in elektronischen Diensten)
- Reporting changes in the Finnish operation (Melden von Änderungen der Unternehmenstätigkeit)
- Termination of business (Einstellen der Unternehmenstätigkeit)
Wenden Sie sich an uns
Wenn Sie in dieser Anweisung oder unter vero.fi keine Lösung für Ihre Angelegenheit finden, zögern Sie nicht, sich an unseren Kundendienst zu wenden